Grundsatzerklärung der Bauerfeind AG zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
Die Bauerfeind AG ist ein mittelständisches Familienunternehmen und Hersteller von medizinischen Hilfsmitteln, wie Bandagen, Kompressionsstrümpfen und orthopädischen Einlagen. Mit Hauptsitz in Deutschland und zahlreichen Tochterunternehmen weltweit ist die Bauerfeind AG bestrebt, ihre Produkte und Dienstleistungen im Einklang mit den höchsten ethischen, sozialen und ökologischen Standards zu entwickeln, herzustellen und zu vertreiben. Diese Grundsatzerklärung dient als Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte und zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
2. Unsere Werte und Verpflichtungen
Die Bauerfeind AG verpflichtet sich zur Einhaltung folgender internationaler Standards und Normen:
- Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UN).
- Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
- Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
- Die Prinzipien des UN Global Compact
- Die Kinderrechtskonvention (UN-CRC) und die Frauenrechtskonvention (UN-CEDAW)
Darüber hinaus richten wir uns nach den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen und den umweltbezogenen internationalen Konventionen, wie der Minamata-Konvention, dem Stockholmer Übereinkommen und dem Basler Übereinkommen.
3. Geltungsbereich
Diese Grundsatzerklärung ist bindend für alle Geschäftstätigkeiten der Bauerfeind AG sowie ihrer Tochtergesellschaften und umfasst alle Mitarbeitenden, Lieferanten, Dienstleister und sonstigen Geschäftspartner. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie die in dieser Erklärung festgelegten Prinzipien einhalten und ihre eigenen Lieferketten entsprechend ausrichten. Besondere Anforderungen gelten dabei für Lieferanten in risikobehafteten Regionen oder Branchen.
4. Menschenrechts- und Umweltgrundsätze
4.1 Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Die Bauerfeind AG duldet keinerlei Form von Kinder- oder Zwangsarbeit. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der Mindestbeschäftigungsalter gemäß den ILO-Kernarbeitsnormen und sorgen dafür, dass keine Arbeitsverhältnisse unter Zwang oder Ausbeutung stattfinden.
4.2 Vereinigungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen
Wir respektieren das Recht unserer Mitarbeitenden, Gewerkschaften zu gründen, diesen beizutreten und Kollektivverträge auszuhandeln.
4.3 Schutz vor Diskriminierung
Die Bauerfeind AG fördert Chancengleichheit und setzt sich gegen jegliche Form von Diskriminierung ein. Kein Mitarbeitender oder Partner wird aufgrund von Geschlecht, Religion, Herkunft, Alter, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen benachteiligt.
4.4 Gesundheit und Sicherheit
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeitenden haben höchste Priorität. Wir stellen durch Arbeitsschutzmanagementsysteme sichere Arbeitsbedingungen sicher und fördern die physische und psychische Gesundheit unserer Mitarbeitenden durch Gesundheitsprogramme.
4.5 Umweltschutz
Wir verpflichten uns, die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Umwelt zu minimieren. Hierzu setzen wir auf effiziente Ressourcennutzung, Energieeinsparungen und die Reduzierung von Emissionen. Wir halten uns an die Vorgaben internationaler Umweltkonventionen und setzen auf umweltfreundliche Produktionsmethoden.
5. Umsetzung und Risikomanagement
5.1 Risikoanalyse
Die Bauerfeind AG führt regelmäßige Risikoanalysen durch, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Diese Analysen umfassen alle relevanten Länder-, Branchen- und Produktspezifika. Eine besondere Gewichtung erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und der potenziellen Schwere von Rechtsverletzungen. Wir nutzen moderne Softwarelösungen zur Ermittlung und Bewertung von Risiken.
5.2 Wirksamkeitskontrolle
Die Bauerfeind AG überprüft regelmäßig, mindestens einmal jährlich sowie anlassbezogen, die Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Diese Überprüfungen werden dokumentiert, analysiert und fließen in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess ein.
5.3 Präventionsmaßnahmen
Zur Vorbeugung von Risiken setzen wir auf Schulungsprogramme, Lieferantenaudits und klare vertragliche Regelungen, die Lieferanten zur Einhaltung der Standards dieser Erklärung verpflichten. Wir verpflichten unsere Partner, vergleichbare Standards in ihren eigenen Lieferketten umzusetzen und über die Fortschritte zu berichten.
5.4 Abhilfemaßnahmen
Bei Verstoß gegen die Grundsätze dieser Erklärung wird die Bauerfeind AG umgehend Maßnahmen zur Behebung einleiten. Dies umfasst interne Untersuchungen, Gespräche mit den Verantwortlichen und gegebenenfalls rechtliche Schritte. Wir stellen sicher, dass Betroffene Zugang zu Abhilfemaßnahmen erhalten, um entstandene Schäden zu beheben.
6. Beschwerdesystem
Die Bauerfeind AG hat einen mehrsprachigen und anonymen Beschwerdemechanismus eingerichtet, der allen Mitarbeitenden und externen Stakeholdern offensteht. Hinweise auf Verstöße können über ein elektronisches System eingereicht werden. Der Schutz der Hinweisgeber ist durch strikte Vertraulichkeitsregelungen gewährleistet. Eingegangene Hinweise werden systematisch geprüft, dokumentiert und zur Verbesserung der Prozesse verwendet.
7. Verantwortung und Berichterstattung
Der Vorstand der Bauerfeind AG trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung dieser Grundsatzerklärung. Es wurde ein Menschenrechtsbeauftragter bestellt. Dieser überwacht die Umsetzung und aufkommende Risiken bzgl. LkSG und er berichtet direkt an den Vorstandsvorsitzenden.
8. Weiterentwicklung und kontinuierliche Verbesserung
Wir betrachten die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten als einen dynamischen Prozess. Die Bauerfeind AG verpflichtet sich zur kontinuierlichen Verbesserung und regelmäßigen Aktualisierung dieser Grundsatzerklärung. Jährliche Reviews, neue gesetzliche Anforderungen und technologische Fortschritte werden berücksichtigt, um die Effektivität und Relevanz unserer Maßnahmen sicherzustellen.
Rainer Berthan – Vorstandsvorsitzender, Bauerfeind AG
Annamaria Katalin Dietrich – Vorständin Technik, Bauerfeind AG
Günter Steinmetz – Menschenrechtsbeauftragter, Bauerfeind AG
Zeulenroda-Triebes, 17.09.2025